Ambulante Pflegedienste - so finden Sie den passenden Anbieter
Egal ob es sich über längere Zeit angekündigt hat oder ganz plötzlich passiert: Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, ist das ein Schock für alle – sowohl für die Betroffenen selbst, als auch für die Familie. Schnell stellt sich die Frage: Wie kann die jetzt benötigte Pflege des Angehörigen sichergestellt werden?
Die Pflege eines Angehörigen ist mit viel Aufwand verbunden und kann sich schnell überfordernd anfühlen. Und es ist auch nicht immer möglich, dass die pflegebedürftige Person ausschließlich zuhause und von Familienangehörigen gepflegt werden kann. Wenn diese durch Arbeit und Alltag sehr stark eingebunden sind, zu weit weg wohnen oder sich körperlich oder psychisch der Aufgabe nicht gewachsen fühlen, stellt sich schnell die Frage: „Wie organisieren wir die Pflege des Angehörigen?”. Oft fällt die Entscheidung dann auf Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Doch das wirft bereits die nächsten Fragen auf:
Welcher ambulante Pflegedienst ist der richtige? Was muss bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes beachtet werden? Und an wen wendet man sich?
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die optimale Betreuung im Pflegefall organisieren können.
Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst versorgt Pflegebedürftige in ihrer eigenen häuslichen Umgebung pflegerisch und hauswirtschaftlich. Welche Leistungen der Pflegedienst übernehmen soll, kann individuell auf die Situation des Pflegebedürftigen und dessen Angehörige abgestimmt werden.
Ein ambulanter Pflegedienst ist nicht das Richtige für Sie? Kein Problem. Es gibt noch andere Möglichkeiten:
Tages-/Nachtpflege
Eine Kombinationslösung aus häuslicher und stationärer Pflege, mit der die dauerhafte Betreuung für Pflegebedürftige garantiert werden kann.
Kurzzeitpflege – Die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Einrichtung gepflegt zu werden.
Verhinderungspflege – Eine vorübergehende Pflege durch einen ambulanten Dienst, die dafür sorgt, dass Pflegebedürftige auch während einer kurzen Abwesenheit der pflegenden Angehörigen angemessen betreut und versorgt werden.
Umfang der Pflegeleistung bestimmen:
Bevor du einen ambulanten Pflegedienst beauftragst, solltest du unbedingt klären, in welchem Umfang Hilfe benötigt und in Anspruch genommen werden soll, da nicht jeder Pflegedienst alle Aufgaben übernehmen kann. Beispielsweise verfügen nicht alle Pflegedienste über Fach-Personal für ambulante psychiatrische Pflege, Palliativversorgung oder Kinderkrankenpflege.
Grundsätzlich bieten Pflegedienste Folgendes an:
Pflegerische Grundleistungen (Körperpflege)
Unterstützung bei der Ernährung
Unterstützung bei der Mobilisierung
Medizinische Behandlungspflege (vom Arzt verordnet)
Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich
Beratung rund um die häusliche Pflege
Besprechen Sie am besten gemeinsam Schritt für Schritt den Alltag der zu pflegenden Person durch und legen Sie genau fest, in welchen Bereichen konkreter Bedarf nach pflegerischer Unterstützung besteht. So schaffen Sie Klarheit darüber, was genau der Pflegedienst leisten und können muss. Wenn Sie selbst noch nicht ganz sicher sind, kann es helfen, über den Zeitraum einer Woche täglich zu notieren, wann welche Art von Unterstützung benötigt wird. Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen:
Was kann ich / der Pflegebedürftige selbstständig erledigen?
Können Angehörige hier unterstützen?
In welchem Ausmaß?
Wo sind die Grenzen?
Besteht Unterstützungsbedarf bei Tätigkeiten im Haushalt?
Besteht Hilfebedarf bei der Grundpflege?
Welche Art der Hilfe wird benötigt?
Nachdem der gewünschte und benötigte Umfang der pflegerischen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst ermittelt wurde, geht es darum, folgende Punkte festzulegen:
Welche konkreten Aufgaben soll der Pflegedienst übernehmen?
in welchem zeitlichen Umfang soll die Betreuung stattfinden?
Folgende Bereiche sollten Sie hierbei bedenken und besprechen:
Grundpflege: z.B. Körperpflege, Ernährung, Hilfe beim Anziehen, Treppensteigen
Hauswirtschaftliche Versorgung: z.B. kochen, einkaufen, putzen, Wäsche waschen
Medizinische Versorgung: z.B. Verabreichung von Medikamenten oder andere vom Arzt verschriebene Maßnahmen
Betreuung: zum Beispiel vorlesen, Spazierengehen, unterhalten, Einkaufen
Bedarf der medizinischen Versorgung bestimmen: Besteht bei dir oder deinem pflegebedürftigen Angehörigen der Bedarf einer speziellen medizinischen Versorgung?
Da nicht alle ambulante Pflegedienste jede Art der medizinischen Versorgung abdecken, ist dies ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des passenden ambulanten Pflegedienstes.
Mögliche medizinische Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringen kann:
Medikamente verabreichen
Injektionen geben
Verbände wechseln
Blutzucker messen
Blutdruck messen
Wundliegen vorbeugen
Kompressionsstrümpfe anziehen
Stomaversorgung bei künstlichen Ausgängen
Einläufe durchführen
Beratungsgespräch mit ambulantem Pflegedienst führen
Wenn du deine Liste an Kriterien und Anforderungen an einen Pflegedienst zusammengestellt hast, kannst du Kontakt mit den Kandidaten aufnehmen, die für dich in Frage kommen. Eine Liste möglicher Anbieter erhältst du bei der zuständigen Pflegekasse, oder aber
auch direkt bei unseren Pflegecheck24 Experten. Wir beraten Sie ausführlich und transparent und das alles für Sie kostenlos. Wir sind für Sie da! 24 Stunden am Tag - 7 Tage die Woche. Telefon: 040-30 72 35 37
Um alle Details der anstehenden Pflege zu besprechen, bieten ambulante Pflegedienste in der Regel kostenlose Hausbesuche an. Bei diesem Termin kann sich der Mitarbeiter ein Bild der Pflegesituation und des Pflegebedürftigen machen. Und Sie können in diesem persönlichen Gespräch schnell erkennen, wie der ambulante Pflegedienst arbeitet und ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Diese Themen sollten Sie bei einem Beratungsgespräch unbedingt besprechen:
Umfangs der Pflegeleistungen
Alle konkreten Aufgaben, die übernommen werden sollen
Individuelle Wünsche
Klärung des Abrechnungsverfahrens
Anforderung eines Kostenvoranschlags
Sonstige persönliche Umstände
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, bereits vorab Fragen zu notieren, die Sie dem Pflegedienst während des Beratungsgespräch stellen möchten. Diese können Sie selbst oder die pflegebedürftige Person betreffen. Es gibt keine dummen Fragen!
Hier sind einige Anregungen:
Hat der Pflegedienst einen Versorgungs- und Vergütungsvertrag mit der Pflegekasse, damit die Dienstleistungen abgerechnet werden können?
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse? Welche Leistungen müssen Sie selbst tragen.
Kann der Pflegedienst alle Leistungsbereiche abdecken, die wichtig für Sie sind?
Hat der Pflegedienst mehr Fachkräfte als Hilfspersonal?
Befindet sich der Standort des Pflegedienstes in Ihrer Nähe? Sind kurze Anfahrtswege sichergestellt?
Ist der Pflegedienst ständig erreichbar, um in Krisensituationen schnell zu helfen?
Gibt es einen festen persönlichen Ansprechpartner?
Kann der Pflegedienst gewährleisten, dass die Pflege immer von den gleichen Mitarbeitern übernommen wird?
Kann der Pflegedienst auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen, zum Beispiel durch zeitlich flexible Einsätze?
Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist nahezu unüberschaubar. Neben gemeinnützigen Trägern gibt es eine Vielzahl privater Anbieter. Alle ambulanten Pflegedienste müssen von Gesetzes wegen einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden. Die Ergebnisse aus den Prüfungen der ambulanten Pflegedienste werden im Internet auf den Seiten der Pflegekassen als so genannte Transparenzberichte nach einem einheitlichen Schema "mit Schulnoten" veröffentlicht.
Inzwischen steht jedoch fest: Das System der Pflegenoten für ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, das vor einigen Jahren eingeführt wurde, stellt die Qualität der Einrichtungen und Dienste häufig nicht differenziert und aussagekräftig darf. Das liegt daran, dass gute und sehr gute Noten bei unwichtigeren Kriterien schlechte Noten bei wichtigen Kriterien ausgleichen können. Deshalb soll das System der Qualitätsbewertung und -Darstellung mit wissenschaftlicher Unterstützung umgestellt werden.
Wir beraten Sie ausführlich und transparent und das alles für Sie kostenlos. Wir sind für Sie da! 24 Stunden am Tag - 7 Tage die Woche.
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Die Kosten für die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen bezahlt meistens die Pflegeversicherung. In manchen Fällen übernimmt aber das Sozialamt die Kosten. Diese Sozialleistung nennt man Hilfe zur Pflege.
Hilfe zur Pflege kann ein
pflegebedürftiger Mensch bekommen, wenn das Geld von der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflege zu bezahlen. Und, wenn man selbst und nahe Angehörige nicht genug Geld haben, um die Pflege zu bezahlen.
Wer bekommt Hilfe zur Pflege?
Das Sozialamt bezahlt die Hilfe zur Pflege nur, wenn man kein oder zu wenig Geld von der Pflegeversicherung bekommt.
Man sagt dazu: Die Sozialhilfe ist nachrangig gegenüber der Pflegeversicherung. Bevor das Sozialamt zahlt, prüft es, ob die pflegebedürftige Person oder nahe Angehörige die Pflege selbst bezahlen können oder ob es Vermögen gibt welches für die Kosten der Pflege verwendet werden kann
Die Kosten für die Pflege bezahlt das Sozialamt, wenn:
das Geld von der Pflegekasse nicht ausreicht, um die Pflege zu bezahlen. Das kommt zum Beispiel bei Menschen vor, die schwerst-pflegebedürftig sind. Die Pflege kostet dann oft sehr viel Geld. Und wenn die pflegebedürftige Person und die nahen Angehörigen nicht genug Geld haben, um selbst die Kosten zu bezahlen.die pflegebedürftige Person keine Leistungen von der Pflegekasse erhält.
Zum Beispiel, weil sie nicht kranken- und pflegeversichert ist.
keine andere Stelle die Pflege bezahlt, zum Beispiel die Unfallversicherung.
Pflegebedürftige können die Hilfe zur Pflege auch bekommen, wenn sie keinen Pflegegrad haben. Zum Beispiel, wenn sie kürzer als sechs Monate pflegebedürftig sind. Sie können die Hilfe zur Pflege auch als Persönliches Budget bekommen. Dafür müssen Sie aber bei Ihrem örtlichen Sozialamt einen Antrag stellen.

