Kostenlose Weiterbildung! Geld verdienen in der Nachbarschaftshilfe §45 SGB XI
Jetzt starten mit einem kostenlosen Pflegekurs nach §45 SGB XI. Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Es ist nicht erforderlich, dass ein pflegender Angehöriger verhindert ist, damit ein Nachbarschaftshelfer unterstützen kann. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich genutzt werden.

Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe nach §45 SGB XI ist eine Form der Unterstützung für pflegebedürftige Menschen im Alltag, die von ehrenamtlichen Helfern im Rahmen der sogenannten "Angebote zur Unterstützung im Alltag" (AuA) geleistet wird. Diese Hilfe kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Unterstützung bei der Haushaltsführung, Begleitung zu Terminen oder gemeinsame Freizeitgestaltung. Für die ehrenamtlichen Helfer besteht die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu erhalten, der Pflegebedürftigen zusteht.
§45 SGB XI
Nachbarschaftshilfe
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI):
Anerkennung:


Leistungen der Nachbarschaftshilfe:
Voraussetzungen für Helfer:
Anerkennung und Abrechnung der Nachbarschaftshilfe:
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Pflegekurs erhalten die Helfer ein Zertifikat.

Werden Sie jetzt anerkannter Nachbarschaftshelfer!
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Wir bieten Pflegekurse nach §45 SGB XI an, die von den Pflegekassen anerkannt sind und sind unabhängig-überregional und verbandsfrei!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Zertifikat nach §45 SGB XI ein wichtiger Schritt zur Anerkennung als Nachbarschaftshelfer ist und somit die Möglichkeit bietet, pflegebedürftige Menschen zu unterstützen und den Entlastungsbetrag zu nutzen.